Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.10.1977 (2 Ss 528/77 - 216/77 III)

   

Kurzleitsatz:
1. Das Schlafmittel Mandrax ist ein berauschendes Mittel im Sinne von § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB. 2. Wenn auch von einem Kraftfahrer grundsätzlich verlangt werden muß, daß er bei der Einnahme eines Medikaments prüft, ob es seine Fahrtüchtigkeit beeinflussen kann, so hängt es doch von den Umständen des Einzelfalls ab, welche Anforderungen an Art und Umfang der Prüfungspflicht zu stellen sind.


Relevante Normen:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VerkMitt 1978, 84

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