Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluß vom 11.11.1992 (6 WF 440/92)

   

Kurzleitsatz:
Für die Höhe des nachehelichen Unterhalts sind Veränderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten, die Jahre nach de...


Relevante Normen:
BGB § 1578 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 1993, 972

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