Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluß vom 09.06.1992 (1 VAs 21/92)

   

Kurzleitsatz:
1. Bei Verstößen gegen das BtMG, denen kein Bagatellcharakter zuzusprechen ist, bestehen keine Bedenken gegen die gesetzlich vorgesehene Eintragung eines Beschäftigungsverbots nach § 25 JArbSchG in das Bundeszentralregister.2. Die Eintragung nach § 25 JArbSchG steht nicht nur im Interesse einzelner einstellungsbereiter Arbeitgeber, sondern liegt auch im Interesse der Öffentlichkeit, daß durch die Vollständigkeit des Registers die Begehung von Ordnungswidrigkeiten verhindert w...


Relevante Normen:
BZRG § 39; JArbSchG § 25;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp VI(616)110e (Ls)
MDR 1992, 992
NStZ 1992, 602
OLGSt (n. F.) BZRG § 39 Nr. 1
StV 1993, 288

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