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| Rechtsprechung: OLG Hamm - Beschluß vom 09.06.1992 (1 VAs 21/92) | | | | Kurzleitsatz: 1. Bei Verstößen gegen das BtMG, denen kein Bagatellcharakter zuzusprechen ist, bestehen keine Bedenken gegen die gesetzlich vorgesehene Eintragung eines Beschäftigungsverbots nach § 25
JArbSchG in das Bundeszentralregister.2. Die Eintragung nach § 25
JArbSchG steht nicht nur im Interesse einzelner einstellungsbereiter Arbeitgeber, sondern liegt auch im Interesse der Öffentlichkeit, daß durch die Vollständigkeit des Registers die Begehung von Ordnungswidrigkeiten verhindert w...
Relevante Normen: BZRG § 39; JArbSchG § 25;
Fundstellen dieser Entscheidung: DRsp VI(616)110e (Ls) MDR 1992, 992 NStZ 1992, 602 OLGSt (n. F.) BZRG § 39 Nr. 1 StV 1993, 288
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