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| Rechtsprechung: OLG Köln - Beschluß vom 07.01.1994 (Ss 555/93) | | | | Kurzleitsatz: 1. Die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" kann regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (vgl. BGH NStZ 1988, 144; StV 1989, 518, 519 sowie BGHSt 34, 15, 17/18; 36, 159, 166/167; BGHR, StPO, § 261 "Zeuge" Nr. 10 und 13).2. Allein die Tatsache, daß die Zeugen den Angeklagten offenbar weniger stark als vom Landgericht erwartet belastet haben, spricht noch nic...
Relevante Normen: StPO § 261;
Fundstellen dieser Entscheidung: StV 1994, 289
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