Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 29.06.1994 (I R 132/93)

   

Kurzleitsatz:
»1. Einer Kirche steht kein Besteuerungsrecht gegenüber Nichtmitgliedern zu.2. Leben Eheleute in einer konfessionsverschiedenen Ehe, so darf ein Bescheid über ev. Kirchensteuer nur an den ev. Ehegatten gerichtet werden. Wird ein entsprechender Bescheid auch an den rk. Ehegatten gerichtet, so ist er insoweit aufzuheben.3. Die Klage eines rk. Ehegatten mit dem Antrag, die ev. Kirchensteuer gegenüber seinem ev. Ehegatten nur nach dessen Einkommen festzusetzen, ist mangels Beschwer unzulässig.«


Relevante Normen:
FGO § 40 Abs. 2; KiStG NW § 3 Abs. 1, § 6;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1994, 1846
BFHE 175, 189
BStBl II 1995, 510
NJW 1995, 2312
NVwZ 1995, 518

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang