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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 04.05.1994 (XI R 67/93) | | | | Kurzleitsatz: »Erwirbt die Ehefrau eines nichtselbständig tätigen Speditionskaufmanns ein Kfz und vermietet sie dieses an den Ehemann, steht ihr wegen Mißbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten kein Vorsteuerabzug zu, wenn sie die Anschaffungskosten sowie die laufenden Aufwendungen für das Kfz ggf. für den Kapitaldienst nicht aus der Miete und sonstigen Einkünften oder aus eigenem Vermögen decken kann und deshalb auf zusätzliche Zuwendungen ihres Ehemannes angewiesen ist.«
Relevante Normen: AO (1977) § 42; UStG (1980) § 15 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: BB 1994, 1917 BFHE 175, 139 BStBl II 1994, 829 DStZ 1994, 669
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