Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 21.07.1994 (2Z BR 43/94)

   

Kurzleitsatz:
Schuldner einer Zahlungsverpflichtung aus der Jahresgesamt- und Jahreseinzelabrechnung für ein Wohneigentum


Relevante Normen:
BGB §§ 138, 242; WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5; ZVG § 56 Satz 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
KTS 1995, 440
WuM 1995, 52

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