Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 21.12.1993 (1Z BR 49/93)

   

Kurzleitsatz:
»1. Ein Vorbescheid, mit dem das Nachlaßgericht die Ernennung eines Testamentsvollstreckers ankündigt, ist nicht zulässig. Der Erbe kann einen solchen Vorbescheid mit der einfachen Beschwerde anfechten. 2. Hat der Erblasser seinen späteren Ehegatten in einem vor der Eheschließung errichteten Testament mit einem nicht nur ganz geringfügigen Vermächtnis bedacht, so ist der Ehegatte nicht übergangen. Unabhängig vom Wert des Gesamtnachlasses ist eine solche Zuwendung jedenfalls dann nicht nur ganz geringfügig,...


Relevante Normen:
BGB § 2079, § 2200; FGG § 19;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ErbPrax 1994, 134
ZEV 1994, 106

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