Rechtsprechung:
OLG Oldenburg - Beschluß vom 03.05.1994 (Ss 159/94)

   

Kurzleitsatz:
Eine Parkflächenmarkierung ( 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO) verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen. Dieses ist zulässig, soweit nicht ein Zusatzschild zum Zeichen 314 (nur innerhalb der markierten Parkstände) aufgestellt ist und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt.


Relevante Normen:
StVO § 41 Abs. 3 Nr. 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1994, 370

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