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| Rechtsprechung: LG Dresden - Urteil vom 25.01.1994 (11 O 3589/93) | | | | Kurzleitsatz: Der über die Weiterführung der Nutzung von Räumlichkeiten geschlossene Vertrag zwischen einer PDS-Unterorganisation und der PDS-nahen Nachfolgerin des im Grundbuch eingetragenen seinerzeit mit der SED verbundenen Rechtsträgers ist keine - die Zustimmung des Vorsitzenden der unabhängigen Kommission erfordernde - Vermögensveränderung i.S. von § 20 b Abs. 1
ParteienG.
Relevante Normen: DDR: ParteienG § 20b Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: RAnB 1994, 102 ZIP 1994, 330
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