Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 22.12.1994 (3Z BR 250/94)

   

Kurzleitsatz:
Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Betreuungsrecht


Relevante Normen:
BGB § 1896 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BtPrax 1995, 64
EzFamR aktuell 1995, 111

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