Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.10.1994 (X ZB 4/92)

   

Kurzleitsatz:
"Datenträger"; Beschränkung des Patentanspruchs auf eine von mehreren Ausführungsformen


Relevante Normen:
PatG § 26 Abs. 1 Satz 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR PatG (1968) § 26 Abs. 1 Satz 4 Offenbarung 3
GRUR 1995, 113
MDR 1995, 599

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