Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.12.1994 (2 StR 664/94)

   

Kurzleitsatz:
Läßt sich nicht klären, ob der Täter bei einem erpresserischen Menschenraub eine tatsächlich von ihm mitgeführte Waffe eingesetzt hat, ist zu seinen G...


Relevante Normen:
StGB § 239a; WaffG § 52;



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