Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.11.1994 (4 StR 642/94)

   

Kurzleitsatz:
Bei der Strafzumessung ist die Intensität der Gewaltanwendung zu berücksichtigen.


Relevante Normen:
StGB § 178;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang