Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 02.11.1994 (2 StR 449/94)

   

Kurzleitsatz:
»Macht ein Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns, so ist ein beendeter Versuch anzunehmen.«


Relevante Normen:
StGB § 24;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 40, 304
JR 1996, 28
JZ 1995, 1132
JuS 1995, 650
NJW 1995, 974
NStZ 1995, 121
StV 1995, 296

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