Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 15.11.1994 (1 StR 461/94)

   

Kurzleitsatz:
»a) Hat ein Zeuge von der Bedeutung seines Untersuchungsverweigerungsrechts als Angehöriger des Beschuldigten mangels Verstandesreife keine genügende Vorstellung, so entscheidet über die Einwilligung zur Untersuchung allein sein gesetzlicher Vertreter; nur dieser ist über das Verweigerungsrecht zu belehren. b) Ist der gesetzliche Vertreter über dieses Recht nicht belehrt worden, darf das auf der Untersuchung beruhende Gutachten über die Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht verwertet werden. Das gilt nicht, wenn...


Relevante Normen:
StPO § 81c, § 52;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 40, 336
DRsp IV(448)171Nr. 8c
EzFamR aktuell 1995, 83
JR 1996, 75
MDR 1995, 401
NJW 1995, 1501
NStZ 1995, 198
StV 1995, 171
StV 1995, 625
wistra 1995, 148

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang