Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.12.1994 (1 StR 593/94)

   

Kurzleitsatz:
Entnimmt der Geschäftsführer einer GmbH Gelder von deren Geschäftskonto, so liegt keine Untreue vor, wenn die Entnahmen dazu gedient haben können, eine ihm geschuldete Vergütung zu erfüllen.


Relevante Normen:
StGB § 266;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Nachteil 33
GmbHR 1995, 654
NStZ 1995, 185
StV 1995, 298
wistra 1995, 144

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