Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 18.10.1994 (1 StR 534/94)

   

Kurzleitsatz:
Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen sind die Tatsachen geschlossen festzustellen, die der Tatrichter für erwiesen erachtet. Erst anschließe...


Relevante Normen:
StPO § 267 Abs. 5;



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