Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.11.1994 (4 StR 632/94)

   

Kurzleitsatz:
Das bei einem Scheingeschäft mit der Polizei von dem Drogenhändler erlangte Geld kann nicht für verfallen erklärt werden.


Relevante Normen:
StGB § 73;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 73 - Anspruch 3
NStZ 1995, 324 (Zschockelt)

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