Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 29.11.1994 (1 StR 689/94)

   

Kurzleitsatz:
Die Erheblichkeit der drohenden Taten kann sich aus dem Delikt selbst ergeben; ist dies nicht der Fall, kommt es auf die zu befürchtende konkrete Ausg...


Relevante Normen:
StGB § 63;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1995, 228

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