Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 22.11.1994 (1 StR 626/94)

   

Kurzleitsatz:
Heimtücke kann gegenüber einem dreijährigen Kind vorliegen.


Relevante Normen:
StGB § 211;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1995, 230
NStZ 1996, 32

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