Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 21.12.1994 (2 StR 455/94)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Erhebung einer Aufklärungsrüge ist unzulässig, wenn das vermißte Beweisergebnis nicht mitgeteilt wird.2. Wer den Tatbestand mit eigener Hand er...


Relevante Normen:
StGB § 25, § 258; StPO § 344; WaffG § 53, § 52a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
wistra 1995, 143

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