Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.01.1995 (1 StR 804/94)

   

Kurzleitsatz:
Der Verzicht auf ein Rechtsmittel kann nicht widerrufen, angefochten oder sonst zurückgenommen werden.


Relevante Normen:
StPO § 302;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang