Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.01.1995 (4 StR 758/94)

   

Kurzleitsatz:
Der Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 346 Abs. 2 StPO ist unbegründet, wenn Revisionsanträge nicht gestellt worden...


Relevante Normen:
StPO § 346;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang