Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 13.12.1994 (5 StR 479/94)

   

Kurzleitsatz:
Die Tätigkeit eines V-Mannes nur beim Absatz der Betäubungsmittel hat im Rahmen der Strafzumessung ein geringes Gewicht.


Relevante Normen:
BtMG §§ 29, 29a, 30;



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