Rechtsprechung:
BSG - Urteil vom 03.08.1994 (9 RV 18/93)

   

Kurzleitsatz:
»Durch die getrennte Auszahlung des Ehegattenanteils am Altersgeld verringern sich die Einkünfte des Berechtigten nicht.«


Relevante Normen:
BSchAV § 9 Abs. 8; GAL § 29 Abs. 4 S. 1, 3; KOVVfG § 22 Abs. 5; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1;



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