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| Rechtsprechung: BSG - Urteil vom 18.10.1994 (2 RU 31/93) | | | | Kurzleitsatz: »Wege sind auch dann den üblichen Wegen von der Wohnung zur Arbeitsstätte gleichzusetzen, wenn diese Wege nach dem Ort der Tätigkeit bedingt durch die familiären Verhältnisse gewöhnlich von unterschiedlichen Aufenthaltsorten aus angetreten werden.«
Relevante Normen: RVO § 550 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: SozR 3-2200 § 550 Nr. 10 AuA 1995, 209
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