Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 26.10.1994 (X R 104/92)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Erhebung (Einziehung) eines Einkommensteueranspruchs kann sachlich unbillig sein, wenn das Zusammenwirken verschiedener Regelungen zu einer hohen Steuerschuld führt, obgleich dem kein Zuwachs an Leistungsfähigkeit zugrunde liegt.2. Der Urteilsspruch über ein Erlaßbegehren richtet sich auch dann nach § 101 FGO (und nicht etwa nach § 100 Abs. 2 FGO), wenn es um einen Billigkeitserlaß nach § 163 AO 1977 geht.«


Relevante Normen:
AO (1977) § 163, § 227, § 179 ff.; EStG § 2, § 10d, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr; FGO § 100, § 101, § 102;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 176, 3
BStBl II 1995, 297
DB 1995, 510
DStZ 1995, 344

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