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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 10.11.1994 (V R 87/93) | | | | Kurzleitsatz: »Wird ein Gegenstand (Mähdrescher) für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Durchschnittsatzbesteuerung gemäß § 24
UStG 1980 angeschafft, so bleibt er diesem Betrieb auch zugeordnet, wenn der Unternehmer später einen zusätzlichen landwirtschaftlichen Lohnbetrieb mit Regelbesteuerung eröffnet, und den Gegenstand auch in diesem einsetzt. Die Veräußerung des Gegenstands ist dann grundsätzlich ein (Hilfs-)Umsatz "im Rahmen" des landwirtschaftlichen Betriebs gemäß § 24 Abs. 1
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Relevante Normen: UStG (1980) § 1 Abs. 1, § 15 Abs. 1, §;
Fundstellen dieser Entscheidung: BFHE 176, 477 BStBl II 1995, 218 DB 1995, 558 DStZ 1995, 347
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