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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 31.08.1994 (X R 44/93) | | | | Kurzleitsatz: »1. Übertragen Eltern einem Kind einen Vermögensgegenstand gegen auf festbestimmte Zeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen, handelt es sich nicht um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen mit den Rechtsfolgen der Abziehbarkeit von Sonderausgaben und der Steuerbarkeit von Einkünften aus wiederkehrenden Leistungen, sondern um ein entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft gegen Ratenzahlungen.2. Dies gilt auch dann, wenn die Ratenzahlungen der Versorgung des Veräußerers dienen sollen und ...
Relevante Normen: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Nr. 7;
Fundstellen dieser Entscheidung: BB 1995, 489 BFHE 176, 19 BStBl II 1996, 676 DB 1995, 658 DStZ 1995, 341 FamRZ 1997, 500 ZEV 1995, 119
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