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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 09.11.1994 (X R 69/91) | | | | Kurzleitsatz: »Wird ein Steuerpflichtiger durch den entgeltlichen Erwerb mehrerer Miteigentumsanteile innerhalb eines Kalenderjahres Alleineigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, steht ihm ein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1
EStG für die gesamte Wohnung und nicht nur für den zuerst erworbenen Miteigentumsanteil zu. Objektverbrauch i.S. des § 10e Abs. 4
EStG ist durch den ersten Erwerb des Miteigentumsanteils nicht eingetreten.«
Relevante Normen: EStG § 10e Abs. 4, 5;
Fundstellen dieser Entscheidung: BB 1995, 502 BB 1995, 757 BFHE 176, 110 BStBl II 1995, 258 DB 1995, 555 DStZ 1995, 343
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