Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 09.11.1994 (X R 69/91)

   

Kurzleitsatz:
»Wird ein Steuerpflichtiger durch den entgeltlichen Erwerb mehrerer Miteigentumsanteile innerhalb eines Kalenderjahres Alleineigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, steht ihm ein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG für die gesamte Wohnung und nicht nur für den zuerst erworbenen Miteigentumsanteil zu. Objektverbrauch i.S. des § 10e Abs. 4 EStG ist durch den ersten Erwerb des Miteigentumsanteils nicht eingetreten.«


Relevante Normen:
EStG § 10e Abs. 4, 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1995, 502
BB 1995, 757
BFHE 176, 110
BStBl II 1995, 258
DB 1995, 555
DStZ 1995, 343

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