Rechtsprechung:
SchlHOLG - Urteil vom 22.06.1994 (9 U 95/93)

   

Kurzleitsatz:
Mithaftung von Kindergärtnerinnen am Verkehrsunfall von Kindern bei der Fahrbahnüberquerung


Relevante Normen:
RVO § 539 Abs. 1 §§ 636 637; StVG § 7; StVO § 3 Abs. 2a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZV 1995, 24
SP 1995, 132
r+s 1995, 11

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