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| Rechtsprechung: OLG Saarbrücken - Beschluß vom 20.07.1994 (VAs 8/94) | | | | Kurzleitsatz: Bei der Verweigerung der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft handelt es sich nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine Prozeßhandlung, bei der eine Nachprüfung im Verfahren nach § 23
EGGVG nicht zulässig ist.
Relevante Normen: EGGVG § 23; StPO § 147;
Fundstellen dieser Entscheidung: wistra 1994, 362
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