Rechtsprechung:
OLG Saarbrücken - Beschluß vom 20.07.1994 (VAs 8/94)

   

Kurzleitsatz:
Bei der Verweigerung der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft handelt es sich nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine Prozeßhandlung, bei der eine Nachprüfung im Verfahren nach § 23 EGGVG nicht zulässig ist.


Relevante Normen:
EGGVG § 23; StPO § 147;


Fundstellen dieser Entscheidung:
wistra 1994, 362

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