Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 22.12.1994 (5 Ss (OWi) 411/94 - (OWi) 211/94 I)

   

Kurzleitsatz:
»Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Taxifahrer, der eine schwangere Frau in das Krankenhaus befördert und wegen einsetzender Wehen um deren Leben und Gesundheit fürchtet, kann wegen Notstands im Sinne des § 16 OWiG gerechtfertigt sein.«


Relevante Normen:
OWiG § 16; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1995, 168
VRS 88, 454
wistra 1995, 159

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