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| Rechtsprechung: OLG Düsseldorf - Beschluß vom 21.12.1994 (5 Ss 436/94 - 140/94 I) | | | | Kurzleitsatz: 1. Ist der Angeklagte in seiner intellektuellen Leistungsfähigkeit nicht unerheblich beeinträchtigt, so ist im Urteil zu erörtern, ob eine bestreitende Einlassung entgegen dem äußeren Anschein der Wahrheit entsprechen kann.2. Zu einer Prüfung der Frage, ob der Angeklagte schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist, besteht Anlaß, wenn Anhaltspunkte hierfür aus dem Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu Tage treten und wenn bereits Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt und die Unterbringung...
Relevante Normen: StGB § 20, § 21; StPO § 261, § 267;
Fundstellen dieser Entscheidung: VRS 88, 444
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