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| Rechtsprechung: OLG Düsseldorf - Beschluß vom 20.12.1994 (1 Ws 1008 u. 1018/94) | | | | Kurzleitsatz: 1. Die Prognoseentscheidung nach § 68f Abs. 2
StGB hat sich auf der Grundlage der der Verurteilung zugrunde liegenden Tat mit den sich aus dem Urteil und einem aktuellen Auszug aus dem Bundeszentralregister ergebenden strafrechtlichen Vorbelastungen des Verurteilten zu befassen. Dabei ist insbesondere von Bedeutung, ob der Verurteilte wiederholt einschlägig in Erscheinung getreten ist, zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe verbüßt und während des Strafvollzuges alle Angebote resozialisierender...
Relevante Normen: StGB § 68f Abs. 2; StPO § 34, § 309 Abs. 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: StV 1995, 539 VRS 88, 426
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