Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 01.12.1994 (5 Ss 434/94 - 138/94 I)

   

Kurzleitsatz:
Rücksichtslosigkeit ist nicht gegeben, wenn ein einen Dritten gefährdendes Verhalten nur auf einer falschen Einschätzung der konkreten Verkehrssituation beruht und/oder auf eine psychische Ausnahmesituation infolge eines vorangegangenen schweren Fahrfehlers zurückzuführen ist. Dabei ist auch das Alter Alter des Angeklagten (79 Jahre) zu berücksichtigen.


Relevante Normen:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. f;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp III(336)292Nr. 4e (Ls)
NZV 1995, 115
VRS 88, 349
ZfS 1995, 113

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