Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 28.11.1994 (5 Ss 402/94 - 133/94 I)

   

Kurzleitsatz:
»Zur Pflicht des Tatrichters, die maßgeblichen Erwägungen, die zur Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung geführt haben, in nachprüfbarer Weise in den Urteilsgründen darzulegen.«


Relevante Normen:
StGB § 56;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 88, 270

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