Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 04.11.1994 (3 VAs 23/94)

   

Kurzleitsatz:
Eine Substitutionsbehandlung ist in Verbindung mit einer psychosozialen Begleitmaßnahme eine der Rehablilitation dienende - ambulante - Maßnahme im Sinne von § 35 BtMG insbesondere, wenn Einzel- und Gruppentherapien stattfinden sowie ein Freizeitangebot zur Bewältigung der aus der Drogenabhängigkeit resultierenden Defizite erfolgt.


Relevante Normen:
BtMG § 35 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1995, 1626
StV 1995, 90

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