Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 08.02.1995 (5 StR 157/94)

   

Kurzleitsatz:
1. Eine politische Verdächtigung kann eine Anzeige wegen Republikflucht sein.2. Ein Richter kann wegen Freiheitsberaubung nur bestraft werden, wenn er durch sein Urteil eine Rechtsbeugung begangen hat.


Relevante Normen:
StGB § 241a, § 336, § 239;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJ 1995, 435
NStZ 1995, 288

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