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| Rechtsprechung: BSG - Urteil vom 03.11.1994 (13 RJ 77/93) | | | | Kurzleitsatz: »Die Verweisung eines Versicherten ist nur auf Fähigkeiten zulässig, für deren Ausübung er tatsächlich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Dies gilt auch für den Fall, daß sein qualifizierter Berufsschutz auf einer außerhalb des Geltungsbereichs der RVO ausgeübten Tätigkeit beruht und er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland nur so eingeschränkt verwerten kann, daß zumutbare Verweisungsfähigkeiten nicht zu finden sind.«
Relevante Normen: FRG § 15 Abs. 1 S. 1; RVO § 1246 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: DB 1996, Beil. 14 S. 8 SozR 3-2200 § 1246 Nr. 49
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