Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 25.04.1995 (3 ObOWi 11/95)

   

Kurzleitsatz:
»1. Bei der Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils im Sinne der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der , Schwarzarbeit i.d.F. vom 29.1.1982 (BGBl. I 109) und des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG ist auch die bezahlte oder künftig zu entrichtende Einkommensteuer zu berücksichtigen (Aufgabe von BayObLGSt 1980, 40 f.). Hypothetische Einkünfte aus einer legalen Arbeit, insbesondere eines in einem entsprechenden Handwerk tätigen Gesellen, müssen außer Betracht bleiben. 2. Bei der Gewinnabschöpfung ist das...


Relevante Normen:
OWiG § 17 Abs. 4 S. 1; SchwArbG (i.d.F. vom 29.1.1982 - BGBl. I 109) § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1995, 1358
DB 1995, 1084
MDR 1995, 1058
NZA-RR 1996, 21
wistra 1995, 360

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