Rechtsprechung:
BayObLG - Urteil vom 02.03.1995 (4 St RR 30/95)

   

Kurzleitsatz:
»1. Das Ergebnis der Aufzeichnung durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang beeinflußt im Sinne des § 268 Abs. 3 StGB, wer den Schreibstift eines EG-Kontrollgeräts derart verbiegt, daß er gegenüber einer ordnungsgemäßen Einstellung und den hierauf abgestellten Geschwindigkeitslinien der Diagrammscheibe zu niedrige Geschwindigkeiten aufzeichnet. 2. Die Bestimmung des § 7 c Abs. 1 Nr. 1 c FPersG stellt gegenüber § 268 StGB nicht das speziellere Gese...


Relevante Normen:
FPersG § 7c Abs. 1 Nr. 1 lit. c; StGB § 268;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1995, 46
CR 1995, 685
DAR 1995, 300
NStZ-RR 1996, 36
NZV 1995, 287
VRS 89, 200
VerkMitt 1996, 13
wistra 1995, 316

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