Rechtsprechung:
OLG Hamm - Urteil vom 05.06.1992 (30 U 305/91)

   

Kurzleitsatz:
Außerordentliche Kündigung eines Gewerbemietvertrages wegen zahlreicher Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien


Relevante Normen:
BGB § 242 § 535 § 542 § 554a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 1993, 16

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