Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 13.03.1995 (1 Ws 204 und 228/95)

   

Kurzleitsatz:
»1. Allein der "OK"-Vermerk im Sendebericht belegt nicht den ordnungsgemäßen Empfang des von dem Verteidiger abgesendeten Telefaxschreibens und ist daher nicht geeignet, die fristgerechte Einlegung der Berufung zu beweisen.2. Mit der rechtzeitigen Beauftragung seines Verteidigers, Berufung einzulegen, hat der Angeklagte grundsätzlich das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan und hat es nicht zu vertreten, daß die von dem Verteidiger auftragsgemäß gefertigte Rechtsmittelschrift versp...


Relevante Normen:
StPO § 14, § 44;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 89, 214

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