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| Rechtsprechung: BGH - Urteil vom 11.04.1995 (1 StR 836/94) | | | | Kurzleitsatz: Die Anwendung des § 73 c Abs. 1 S. 1 StGB setzt voraus, daß die Verfallerklärung "ungerecht" wäre, daß sie das Übermaßverbot verletzen würde. § 73 c Abs. 1 S. 2 StGB ermöglicht eine Billigkeitsentscheidung; der Gedanke der Resozialisierung des Täters wird dabei aber nur zu berücksichtigen sein, wenn der Täter sein Leben in der Freiheit mit einer erheblichen Verfallsschuld beginnen müßte.
Relevante Normen: StGB § 73c;
Fundstellen dieser Entscheidung: NStZ 1995, 495 StV 1995, 415
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