Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 07.03.1995 (5 StR 39/95)

   

Kurzleitsatz:
Das Unterlassen der Erörterung einer Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht rechtsfehlerhaft, wenn deren Gewährung - weil die Tat während offener Bew...


Relevante Normen:
StGB § 56 Abs. 2; StPO § 267;



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