Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 15.03.1995 (2 StR 15/95)

   

Kurzleitsatz:
Handeltreiben ist vollendet, wenn der Täter das Stadium allgemeiner Anfragen verläßt und ernsthafte An- oder Verkaufsverhandlungen führt.


Relevante Normen:
BtMG § 29, § 30;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1996, 48

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