Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.03.1995 (3 StR 77/95)

   

Kurzleitsatz:
§ 31 Nr. 1 BtMG ist auch anwendbar, wenn die Aufdeckung sich auf rechtlich selbständige Taten bezieht, sofern diese mit der strafbaren Tätigkeit des Angeklagten in Zusammenhang stehen (bejaht bei Kurier).


Relevante Normen:
BtMG § 31 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1995, 367

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang