Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 18.05.1995 (V R 7/94)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die für Fremdenheime und Pensionen festgesetzten Durchschnittsätze zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge können nur solche Unternehmer in Anspruch nehmen, die ihre Gäste nicht nur beherbergen, sondern zusätzlich auch verpflegen.2. Eine unternehmerische Tätigkeit, bei der hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen keine annähernd gleichen Verhältnisse zu den in der Anlage zu §§ 69 und 70 UStDV 1980/1991 bezeichneten Berufs- und Gewerbezweigen vorliegen, kann nicht schätzungsweise a...


Relevante Normen:
UStDV (1980/1991) § 69, § 70; UStG (1980/1991) § 23;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1995, 1734
BFHE 177, 573
BStBl II 1995, 751
DB 1995, 2151
DStR 1996, 822

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